Einfühlsame Störfragen

Andreas Kruse

„Niemand hat die Pflicht, zu leben; jede und jeder hat das Recht, das Leben zu beenden. Die in diesen beiden Aussagen zum Ausdruck kommende „Selbstbestimmung“ leitete das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Aber bedeutet dies, dass sich das soziale Nahumfeld einer suizidgefährdeten oder suizidbereiten Person nun von dieser zurückziehen und sich mit Blick auf Rat und Unterstützung zurückhalten sollte? Und kann daraus geschlossen werden, dass Staat und Gesellschaft nun keinerlei Verantwortung mehr für die Person tragen, die sich entschlossen hat, ihrem Leben ein Ende zu setzen? Dies ist ausdrücklich nicht der Fall.“

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Hat die Prävention ausgedient?

Interview mit Ute Lewitzka, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention

“Die Psychiaterin Ute Lewitzka äußert sich in einem Interview zum Problem der Suizidalität. Sie macht deutlich, dass Suizidgedanken bei den Betroffenen ein zeitlich eng begrenztes Phänomen sind und dass den meisten Menschen sehr wohl geholfen werden kann. Die Konsequenzen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.20 für die Suizidprävention hat, sind gravierend. Käme der vorliegende interfraktionelle Gesetzentwurf zur Umsetzung, würde viel Geld in ein Netz neuer Suizid-Beratungsstellen investiert – Geld, das in der Suizidprävention fehlt – und die Zahl der Selbsttötungen würde durch das flächendeckende Angebot von “Suizidassistenz” voraussichtlich steigen.”

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